Scheidung - Wie geht das?
Fachanwalt für Familienrecht
Scheidungsanwalt Familienanwältin
Angela Budig

Voraussetzungen der Scheidung:
Die Scheidung kann von einem oder beiden Ehegatten eingereicht werden, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Nach Ablauf des Trennungsjahres wird die Ehe in der Regel geschieden, selbst wenn der andere Ehegatte nicht zustimmen sollte. Maßgeblich ist, dass keine Versöhnungen in dem Trennungsjahr stattgefunden haben, die das Trennungsjahr unterbrochen hätten, also es zu keinem längerfristigen Zusammenleben mehr kam und wenigstens einer der Ehegatten eine Scheidung beabsichtigt.
Kam es zu keiner Versöhnung und lebten die Eheleute ununterbrochen ein Jahr hinweg getrennt, geht das Familiengericht in aller Regel von einer Zerrüttung aus und scheidet die Ehe.
Prozedere des Scheidungsverfahrens:
Um die Scheidung zu beantragen, benötigt man einen Rechtsanwalt/in.
Der Scheidungsanwalt / die Scheidungsanwältin beantragt die Scheidung beim Amtsgericht/Familienabteilung.
Es sollte mit dem Antrag eine Kopie der Heiratsurkunde, die sich im Familienstammbuch befindet, vorgelegt werden.
Es muss vorgetragen werden, seit wann die Eheleute getrennt leben und dass der antragstellende Ehegatte die Ehe für zerrüttet hält und die Scheidung wünscht.
Zusammen mit der Ehescheidung wird dann nach einer Ehezeit von mindestens drei Jahren der Rentenausgleich (Versorgungsausgleich) vom Gericht berechnet werden. Sobald die Auskünfte bei diesem Rentenausgleich vorliegen, wird ein Entwurf zur Durchführung des Versorgungsausgleiches an die Ehegatten übersandt, gleichzeitig erhält man den Scheidungstermin.
Zum Scheidungstermin muss man wenigstens von einem Anwalt begleitet werden. Die Ehegatten können nicht selbst den Scheidungsantrag stellen. Hierzu wird ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin benötigt.
Der Rechtsanwalt stellt den Scheidungsantrag. Der Richter beim Familiengericht befragt die Eheleute über den Trennungstag, um sicherzustellen, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist. Weiterhin werden beide Ehegatten befragt, ob sie geschieden werden möchten.
Beim Rentenausgleich wird in der Regel nur Bezug genommen auf den zuvor übersandten Entwurf. Deswegen nimmt der Scheidungstermin beim Familiengericht nur wenige Minuten in Anspruch.
Sind beide Ehegatten anwaltlich vertreten, könnte noch auf Rechtsmittel verzichtet werden, d.h. man verzichtet darauf, gegen den Scheidungsausspruch Beschwerde einzulegen, wodurch die Ehescheidung dann sofort rechtskräftig würde.
Ihre Ansprechpartnerin
Haben Sie Fragen oder suchen Sie eine rechtlichen Beistand beim Thema Scheidung?
Wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht Angela Budig.