Die Vorschadensfrage

Verkehrsanwalt Thomas Rogge

Fachanwalt für Verkehrsrecht Manuel Rogge

Rechtsanwalt Manuel Rogge
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Zu einem der beliebtesten Einwände der Versicherungen gegenüber einem Geschädigten gehört der Einwand, das Fahrzeug habe ja einen Vorschaden gehabt, und deswegen werde nur teilweise oder gar nicht reguliert. Richtig ist, dass der Geschädigte, egal ob er Ansprüche gegenüber einem Unfallgegner geltend macht, oder gegenüber seiner eigenen Kaskoversicherung, verpflichtet ist, Vorschäden offenzulegen. In Fragebögen der Versicherung findet sich deshalb auch regelmäßig in den beiden genannten Varianten die Frage zu den Vorschäden. Wer hier nicht äußerst sorgfältig Angaben macht, kann Teile oder den gesamten Schadensersatzanspruch verlieren.

Richtig ist natürlich, dass der Geschädigte zu einer korrekten Auskunft und Aufklärung verpflichtet ist. Vorschäden können auf verschiedenste Art und Weise Einfluss auf die Schadenshöhe haben, nämlich beispielsweise dann, wenn ein Schaden überhaupt nicht repariert war und an der gleichen Stelle ein neuer Schaden aufgetreten ist, oder wenn ein Schaden aus der Vergangenheit nur teilweise oder nicht fachgerecht repariert worden ist. Auch auf die Frage der Wertminderung und den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs können Vorschäden natürlich einen entscheidenden Einfluss haben. Deshalb sind entsprechende Fragen hierzu mit größter Sorgfalt zu beantworten. Sachverständige fragen selbstverständlich regelmäßig Ihre Kunden nach Vorschäden und lassen sich diese erläutern.

Problematisch für einen Geschädigten ist natürlich die Situation, wenn er ein gebrauchtes Fahrzeug hat und von Vorschäden nichts weiß. Hier hilft eigentlich nur, wenn man schon beim Kauf des Fahrzeuges sich eingehend zu Vorschäden erkundigt und sich beispielsweise eine Reparatur durch Rechnung oder ein Gutachten als ordnungsgemäß durchgeführt, bestätigen lässt.

Werden Vorschäden bewusst oder leichtfertig verschwiegen, muss man mit allergrößten Problemen rechnen. In einem solchen Fall muss die Versicherung beispielsweise die Sachverständigenkosten nicht einmal bezahlen. Ein weiteres Problem ist, dass die Versicherungswirtschaft ein Hinweis- und Informationssystem eingerichtet hat, bei dem Unfälle gemeldet werden und bei dem die Versicherungen buchstäblich bei jedem Unfall abfragen können, ob bereits dieses Fahrzeug einen Unfall hatte.

Ohne Anwalt und einen Gutachter ist, wie eigentlich in allen Unfallfällen, der Geschädigte, wenn er auf sich alleine gestellt ist, auf verlorenem Posten.

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