Verkehrsunfall: Kampf ums Recht – aber richtig

Fachanwalt für Verkehrsrecht Manuel Rogge

Verkehrsanwalt Thomas Rogge

Rechtsanwalt Thomas Rogge
Rechtsanwalt Thomas Rogge

Wer heute noch glaubt, dass nach einem Verkehrsunfall sein Schaden von der gegnerischen Versicherung ordnungsgemäß reguliert werden wird, könnte sich gewaltig täuschen. Versicherungen haben kein Interesse daran, nach den Interessen des Geschädigten zu handeln, sie haben ihre eigenen Interessen fest im Blick. Schon vor längerer Zeit hat das Oberlandesgericht Frankfurt deshalb in einem Urteil ausgeführt, dass es geradezu fährlässig ist, wenn sich ein Geschädigter keinen Anwalt nimmt.

In den letzten Jahren ist noch eine Tendenz hinzugekommen, die ganz besonders bedenklich und für den Geschädigten gefährlich ist: Es gibt Versicherungen, die kein Problem damit haben, Rechtsansichten zu vertreten, die nach völlig eindeutiger Rechtsprechung falsch sind. Es versteht sich von selbst, dass dies immer zu Lasten des Geschädigten geht.

Ich zitiere aus einem Schreiben einer Versicherung an einen Kollegen, zitiert in der Zeitschrift Unfallregulierung effektiv 3/24:

„Uns ist bekannt, dass in der Rechtsprechung auch andere Ansichten bestehen. Wir sind jedoch bemüht, diese Rechtsprechung im Interesse der Versichertengemeinschaft zu ändern. Um dies zu erreichen müssen wir immer wieder Rechtsstreitigkeiten führen die naturgemäß zunächst verloren gehen“.

Das heißt im Klartext: Man weiß, dass es rechtlich falsch ist, man versucht es trotzdem, auch noch mit dem Hintergedanken, dass der Geschädigte ein Prozess nicht aufnimmt oder gar nicht aufnehmen kann, weil er keine Rechtsschutzversicherung hat.

Damit sind wir bei einem ganz wichtigen Punkt, dass nämlich einmal der Anwalt erforderlich ist, aber derjenige, der keine Rechtsschutzversicherung hat, in vielen Fällen gegenüber der Versicherung hilflos ist.

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Ihnen fehlen bei der Schadensregulierung 1.500,00 €, die auch der Sachverständige festgestellt hat. Die Versicherung behauptet, dass wegen eines Vorschadens dieser Teil des Schadens bereits vorher vorhanden war. Wenn Sie gerichtlich vorgehen wollen müssen Sie nicht nur Gerichtskosten vorlegen, sondern auch den Anwalt bezahlen. Sie tragen auch das Risiko, wenn der Prozess verloren geht, die Kosten des Gegenanwalts zu tragen. In einem Prozess, wie hier geschildert wird im Allgemeinen ein Sachverständigengutachten. Hierfür wird das Gericht einen Kostenvorschuss verlangen, dieser kann durchaus bei 3.000,00 € liegen, die Sie vorlegen müssen, damit der Prozess weitergeht. Sollte der Prozess nicht erfolgreich sein tragen Sie, nur in der ersten Instanz, ein Kostenrisiko von über 4.000,00 €, um 1.500,00 € zu bekommen.

Genau damit kalkulieren Versicherungen, weil die meisten Geschädigten dieses Risiko nicht eingehen möchten oder können. Offensichtlich lohnt es sich also, auch sinnlose Prozesse zu verlieren. Nur der Geschädigte weiß vorher nicht, wie das Ganze ausgehen kann.

Der Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung, der Probleme bei der Schadensregulierung hat, ist arm dran.

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