Jagdrecht Waffenrecht

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Jagdrecht – mit Know-how überzeugen

Beim Thema Jagdrecht hat beinahe jeder Leser sofort bestimmte Vorstellungen im Kopf. Es geht zum einen um das Recht, die Jagd auszuüben. Gleichzeitig betrachtet ein Landwirt, dessen Felder von Wild beschädigt wurden, die Jagd aus seinem speziellen Blickwinkel. Ihm geht es verständlicherweise um den Ersatz des entstandenen Schadens durch den Jagdpächter. Jagd kann aber auch bedeuten, dass Unbeteiligte durch den Jäger oder seinen Jagdhund in einen Jagdunfall verwickelt werden. Diese und eine Vielzahl weiterer Themen erfordern Spezialkenntnisse, denn manche Regelung hat sich im Laufe der Jahrzehnte oder Jahrhunderte entwickelt und muss auch heute noch aus dieser speziellen Perspektive betrachtet werden.

Das Jagdrecht reduziert sich nicht allein auf Bundesjagdgesetz (BJagdG) und die Landesjagdgesetze. Es umfasst viele weitere Rechtsnormen, die sich mit dem Jagdwesen befassen. Dies sind beispielsweise Rechts- und Ausführungsverordnungen, Erlasse und Satzungen zu den gesetzlichen Vorgaben. Daneben kommen andere gesetzliche Vorschriften außerhalb der Jagdgesetze zur Anwendung. Sie nehmen beispielsweise Bezug auf die Jagdausübung oder Jagdwilderei, um nur zwei zu nennen.

Zu meinen Schwerpunkttätigkeiten gehört die Interessenvertretung meiner Mandanten in Angelegenheiten von Wild- und Jagd-Schadensersatz. Sprechen Sie mit meiner Kanzlei, wenn Sie Fragen oder Streitigkeiten im Bereich des Jagdrechts haben. Das betrifft Jäger und andere Betroffene gleichermaßen. Oft hilft hier schon unser hohes Maß an Expertise, um auf dem Beratungs- und Verhandlungsweg manchen Rechtsstreit zu vermeiden.

Neben den Bereichen des Schadensersatzes und der Jagdhaftpflicht vertrete ich unsere Mandanten auch, wenn es darum geht, Jagdpachtverträge und Gesellschaftsverträge abzuschließen oder durchzusetzen.

Wer eine Waffe führt, muss besonderen Ansprüchen gerecht werden. Ich vertrete daher Jagdscheininhaber und Inhaber von Waffenbesitzkarte und Waffenschein gegenüber den zuständigen Sicherheitsbehörden. Sollte es im Zusammenhang mit dem Führen einer Waffe zu Ordungswidrigkeits- oder Strafverfahren kommen, wahre ich Ihre Interessen.

Meine Kanzlei unterstützt Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Jagdrecht
  • Waffenrecht
  • Jagdpachtvertrag
  • Wildschaden
  • Waldrecht
  • Forst- und Landwirtschaftsrecht
  • Naturschutz
  • Umweltrecht
  • Jagdhaftpflicht
  • Versicherungsrecht
  • Haftungsrecht
  • Rechtsschutzversicherung

Neben seiner Tätigkeit als Justitiar des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e.V. ist Herr Rechtsanwalt Kurz Mitglied des Deutschen Jagdrechtstages. Er ist selbst Revierinhaber.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen

kontakt@roggeundkollegen.de
07121 / 939300