Rechtsanwältin seit 1997
Als Fachanwältin bearbeitet sie alle Probleme im Familienrecht, wie etwa Scheidung, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie Zugewinn und alle vermögensrechtliche Ansprüche, daneben Kindschaftssachen wie elterliche Sorge und Umgang.
Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich ist das gesamte Medizinrecht sowie Arzthaftungsansprüche jeder Art.
Tätigkeitsschwerpunkte: